Gehölzwertermittlung
Schäden durch Dritte am eigenen oder kommunalen Eigentum sind immer ärgerlich und führt häufig zu unangenehmen Situationen.
Nichtsdestotrotz bestehen auch bei Schäden an Bäumen häufig Schadensersatzansprüche. Ist es zu Schäden an Ihren Bäumen gekommen, errechnen wir Ihnen den Gehölzwert oder den Wertverlust des Gehölzes als Grundlage von Schadenersatzansprüchen bei Teil- und Totalschäden.
Eine von uns häufig angewendete Methode zur Ermittlung des Gehölzwertes ist hierbei die gerichtlich anerkannte „Methode-Koch“. Verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Baumart und der Einkaufswert, Pflanzkosten, die Funktion des Gehölzes und die Herstellungszeit bis zur Funktionserfüllung fließen hierbei mit in die Berechnung ein.
In welchen Fällen sollte eine Baumwertermittlung durchgeführt werden?
Eine Baumwertermittlung / Gehölzwertermittlung sollte durchgeführt werden z. B. bei:
- Anfahrtschaden durch ein Fahrzeug
- Abgrabungen im Wurzelraum
- Brandschaden
- Vandalismus
- Werterfassung bei Grundstücksverkäufen
- sonstige Beschädigungen am Baum (z. B. mechanische Verletzungen bei Baumaßnahmen)