Artenschutzrechtliche Untersuchung an Bäumen
Bäume mit Habitatstrukturen wie beispielsweise Totästen, abgelösten Rindenplatten und Höhlungen, bieten Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Häufig sind unter den baumbewohnenden Arten auch Vertreter der besonders und streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG. Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sind häufig artenschutzrechtliche Prüfungen notwendig.
Wir von UrbanTree Consulting unterstützen Sie gerne bei der Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen rund um den Baum.
Für Sonderfragestellungen steht uns ein großes Netzwerk an renomierten Spezialisten zur Verfügung, welche im Bedarfsfall hinzugezogen werden können.